Die Jagd hat viele wichtige Funktionen in unserer Kulturlandschaft. Für die Land- und Forstwirtschaft ist sie ein echter Schlüsselfaktor. Waldbesitzer und Landwirte haben ein großes Interesse daran, dass die Jagdausübung unter Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen als Grundbesitzer und Eigentümer das Jagdrechtes erfolgt.
Wird die Jagdnutzung verpachtet, kommt dem Jagdpachtvertrag und den hier getroffenen Regelungen und Vereinbarungen daher allergrößte Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund der langen gesetzlichen Mindestpachtdauer von 9 bzw. 12 Jahren gilt es, vorausschauende und rechtssichere vertragliche Regelungen zu treffen. Die grundsätzliche Vertragsfreiheit besteht auch bei Jagdpachtverträgen, solange die jagdrechtlichen Vorgaben beachtet werden.
Jagdgenossenschaften und Eigenjagden greifen daher vernünftigerweise auf Musterjagdpachtverträge zurück. Der Bayerische Waldbesitzerverband hat daher gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einen neuen Musterjagdpachtvertrag ausgearbeitet, u. a. mit dem Ziel, eine zeitgemäße und rechtssichere Vertragsgrundlage für die Beteiligten bereitzustellen. Joachim Käs, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bayerischen Bauernverband erläutert zu den Zielen: „Ein guter Musterpachtvertrag muss inhaltlich alle wichtigen Punkte abdecken, die es zwischen einem Verpächter und dem Pächter zu regeln gilt. Er muss dabei die berechtigten Interessen beider Vertragspartner berücksichtigen. Wir haben diesen Grundsatz konsequent angewendet; z. B. bei den neuen vertraglichen Regelungen zum Wildschadensersatz, aber auch bei den Kündigungsrechten.“
„Neben den grundsätzlichen jagdrechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch Jagdpachtverträge so gestaltet werden, dass das Aufwachsen klimastabiler Wälder und damit der Schutz des Eigentums sichergestellt werden kann. Wichtig waren uns daher auch die Regelungen zur Abschusserfüllung und, in diesem Zusammenhang, die Vereinbarungen für einen körperlichen Nachweis des erlegten Wildes.“, erläutert Götz Freiherr von Rotenhan, Jurist und Präsidiumsmitglied im Bayerischen Waldbesitzerverband. „Aber auch jagdpraktische Regelungen, z. B. zu überjagenden Hunden, oder zum Bau und Rückbau von jagdlichen Einrichtungen kommt große Bedeutung zu und wurden entsprechend berücksichtigt.“
Der neue Musterpachtvertrag steht ab sofort auf den Internetseiten des Bayerischen Bauernverbandes und des Bayerischen Waldbesitzerverbandes zum kostenlosen Download bereit.